Ärmel hochkrempeln und loslegen! Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Siersdorf zu verkaufen!

1969 m²

114 m²

5 Zimmer

€ 179.000,00
Kaufpreis

Alexander Koch

Geschäftsführung

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Eckdaten

Ärmel hochkrempeln und loslegen! Dieses freistehende Einfamilienhaus aus dem Jahre ca. 1965 in Siersdorf bei Aldenhoven ist stark sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Es bietet eine gute Gelegenheit für einen Neustart! 


Auf einer großzügigen Grundstücksfläche von insgesamt ca. 1969 m² verfügen Sie über eine Wohnfläche von ca. 114 m² auf zwei Etagen mit 5 Zimmern, Küche, Bad, Gäste-WC, Terrasse und Balkon. Zusätzlicher Raum ist im Keller gegeben. 


Eine Garage mit Auffahrt und ein großer Garten gehört ebenfalls dazu. Das Grundstücke reicht bis zur parallel gelegenen Straße.


ECKDATEN:

– Baujahr ca.: 1965

– Grundstücksfläche ca.: 1969 m²

– Wohnfläche ca.: 114 m²

– 5 Zimmer

– Terrasse und Garten

– Balkon

– Vollkeller

– Garage

– Kaufpreis: € 179.000,-

-Käufercourtage: 3,57% vom Kaufpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer

Der Makler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe geschlossen. Auf die Doppeltätigkeit des Maklers wird hingewiesen.

Ausstattung

Ausstattungsübersicht:
  • Heizung: Zentralheizung
  • Befeuerung: Kohle
  • Stellplatzart: Garage
  • Gartennutzung
  • Abstellraum
  • Gäste WC

Ausstattungsbeschreibung:

Die Grundrissgestaltung des Hauses ist sehr angenehm. Jedes Zimmer ist separat über die Flurbereiche zugänglich (keine Durchgangszimmer).

ERDGESCHOSS:

– Diele
– Wohnzimmer mit Terrassenzugang
– separate Küche
– Esszimmer
– Gäste-WC
– Abstellraum

OBERGESCHOSS:

– Diele
– Schlafzimmer mit gartenseitigem Balkon
– Kinderzimmer I
– Kinderzimmer II
– Bad mit Badewanne
– separates WC

Das Haus benötigt umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten um sein volles Potenzial entfalten zu können. Wir empfehlen u.a. folgende Bereiche besonders unter die Lupe zu nehmen:

– Heizungsanlage
– Verrohrungen
– Elektrik
– Bäder
– Fenster und Rolladen
– Dach und Dachstuhl
– Garten- und Außenanlagen 

Energie-Infos laut Energiebedarfsausweis vom 28.03.2023:

• Baujahr Gebäude: 1972
• Baujahr Wärmeerzeuger: 1972
• Wesentlicher Energieträger für Heizung: Braunkohle
• Wesentlicher Energieträger für Warmwasser: Strom-Mix
• Endenergiebedarfskennwert: 405,1 kWh/ (m²*a)
• Energie-Effizienzklasse: H
• Treibhausgasemissionen: 176,7 kg/ CO²-Äquivalent (m²*a)

Grundriss

Energieausweis

Koch Immobilien GmbH – Ihr Immobilienmakler für Aachen, Düren, Heinsberg und die Euregio!


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Büro Aachen | Jakobstr. 24 – direkt neben dem „Wehrhaften Schmied“

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Sie finden uns auch in Baesweiler | Löffelstr. 13


Alle Angaben beruhen auf Aussagen der Eigentümer und wurden von uns nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Haftung für nicht richtige oder unvollständige Angaben daher nicht übernehmen.


– Sie sind bereits Eigentümer und möchten eine Immobilie verkaufen z.B. eine Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück?

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Lage

Dieses Einfamilienhaus befindet sich in familienfreundlicher und naturnaher Sackgassenlage von Siersdorf. Siersdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Aldenhoven im nördlichen Kreis Düren und beherbergt ca. 2900 Einwohner. 


Die Städte Jülich und Baesweiler sind kurzzeitig erreichbar.

Auch die Autobahnauffahrt Aldenhoven zur A 44 Richtung Düsseldorf bzw. Aachen – Belgiens ist nur etwa 3 Kilometer entfernt.


Im Siersdorf findet man einen Verbrauchermarkt (Netto), einen Kindergarten, eine Ganztagsgrundschule, ein Schwimmbad und diverse Gastrobetriebe. 


Weiterführende Schulen befinden sich in den unmittelbaren Nachbarorten Aldenhoven, Setterich und Baesweiler

Weitere Informationen

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Sie vorab bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Sie diese Punkte bestätigen müssen.

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen.
Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/
Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen.

Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbssteuer 3,5 %
  • Grundbuchseintrag 1,1 %
  • Maklergebühren: 3 % + 20 % USt

Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

Ihre eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über Koch Immobilien und deren Immobilien-Partner in den Regionen verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Sie können jederzeit um eine Entfernung Ihrer Daten bitten.

Beachten Sie, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit angehakter Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns das Recht uns auch telefonisch bei Ihnen zu melden.

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.

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