Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB–Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Maklervertrag mit Koch Immobilien GmbH wird aufGrundlage der nachstehenden AGB geschlossen. Der Kunde akzeptiert dieEinbindung der AGB in den Maklervertrag und bestätigt, dass er ein ExemplarderAGB erhalten hat. Das Kerngeschäft der Koch Immobilien GmbH ist dasVermitteln von Gelegenheiten zum Abschluss von Kaufverträgen oder Mietverträgenfür unbebaute oder bebaute Grundstücke mit Wohn -oder Gewerbeimmobilien.
§1 Doppeltätigkeit
DerMakler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für denKäuferprovisionspflichtig tätig zu sein. Auf die Doppeltätigkeit des Maklers wirdausdrücklich hingewiesen.
§2 Provision bei Kauf
Der Kunde der Koch Immobilien GmbH verpflichtet sich bei Abschluss eines durchdie Koch Immobilien GmbH vermittelten Kaufvertrages die imMaklervertragvereinbarte Maklerprovision bei Kaufverträgen bis zu 3,0 % des Kaufpreiseszuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit19%) zu zahlen. Dies entsprichtinsgesamt 3,57% vom Kaufpreis inklusive 19% Umsatzsteuer. Soweit imMaklervertrag nicht anders vereinbart, wird eine Provision von beidenVertragsparteien gezahlt, nämlich vom Käufer und Verkäufer. Soweit regionaleAbweichungen der Maklerprovision üblich sind, können insgesamt bis zu 7,14%inklusive 19% Umsatzsteuer berechnet werden.
§3 Provision bei Miete
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird gemäß Wohnungsvermittlungsgesetz dieMaklerprovision vom Vermieter gezahlt. In diesem Fall beträgt die Provisionhöchstens 2 Kaltmonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit19%). Dies entspricht 2,38 Kaltmieten inklusive 19% Umsatzsteuer. GeringereProvisionshöhen können individuell vereinbart werden.
§4 Provision bei ähnlichen Geschäften
EineProvision steht der Koch Immobilien GmbH auch zu, wenn ein wirtschaftlichgleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt, z.B. Miete anstatt Kaufoder Erbpacht statt Kauf usw. auch wenn der entsprechende Vertrag späterzustande kommt.
§5 Fälligkeit
Die Maklerprovision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig. Fürden Fall, dass die Rechnung noch nicht gestellt wurde, ist sie dennoch fälliggestellt. 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Kunde inVerzug, falls er in dieser Zeit den Honoraranspruch der Koch Immobilien GmbHnicht ausgleicht.
§6 Vorkenntnis
Ein Kaufinteressent als Vertragspartner der Koch Immobilien GmbH istverpflichtet, die Koch Immobilien GmbH innerhalb einer Woche darüber zuinformieren, wenn ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist. Falls dieMitteilung über die Objektkenntnis nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, kannsich der Vertragspartner nicht auf Vorkenntnis berufen.
§7 Vertraulichkeit
Angebote, Fotos und Daten, die von der Koch Immobilien GmbH übersendet understellt werden, sind nur für den Empfänger bestimmt und unbedingt vertraulichvon ihm zu behandeln. Nur durch eine schriftliche Genehmigung der KochImmobilien GmbH ist die Weitergabe dieser Daten an Dritte gestattet. Die KochImmobilien GmbH behandelt die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich undweist darauf hin, dass diese innerhalb der Datenverarbeitung gespeichert undaufbewahrt werden. Wird aufgrund einer Weitergabe der Daten und Informationenein Vertrag mit dem Käufer / Verkäufer oder Mieter / Vermieter geschlossen,haftet der Kunde gegenüber der Koch Immobilien GmbH.
§8Haftungsausschluss
DieAngebote der Koch Immobilien GmbH sind generell freibleibend undunverbindlich. Die Koch Immobilien GmbH weist darauf hin, dass dieweitergegebenen Objektinformationen und -Daten vom Verkäufer oder Vermieterbzw. von einem vom Verkäufer bzw. Vermieter beauftragten Dritten stammen undvon der Koch Immobilien GmbH auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nichtüberprüft sein müssen. Es ist Sache des Vertragspartners, diese Angaben aufihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Koch ImmobilienGmbH gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt für Richtigkeit undVollständigkeit keinerlei Haftung. Ebenso übernimmt die KochImmobilien GmbHkeine Haftung für Leistungen Dritter, vor allem wenn die Koch Immobilien GmbHVerträge zwischen ihren Kunden und Drittunternehmen für Finanzierungen, Bau-oder Werksverträge vermittelt oder empfiehlt.
§9 Informationspflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen und Daten für dieDurchführung des Auftrages richtig und vollständig an die Koch Immobilien GmbHzu übermitteln und keinen anderen Makler während der Laufzeit desAlleinauftrages zu beauftragen.
§10 Schadenersatz
Falls der Vertragspartner der Koch Immobilien GmbH seine Kauf- bzw.Verkaufsabsicht oder Vermietungs - bzw. Anmietabsicht aufgibt, verpflichtet ersich die Koch Immobilien GmbH umgehend zu informieren. Wenn derImmobilienverkäufer unter Umgehung der Koch Immobilien GmbH die Immobilie aneinen Dritten verkauft, obwohl er vorher der Firma Koch Immobilien GmbH einenMaklerauftrag erteilte, so verpflichtet er sich eine Aufwendungs- undSchadensersatzpauschale von 1 % des vereinbarten Kaufpreises, zuzüglich dergültigen Umsatzsteuer zu zahlen. Hierbei bleibt es dem Kunden unbenommen, einengeringeren Schaden nachzuweisen. Der Koch Immobilien GmbH bleibt es ebenfallsunbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüberder Koch Immobilien GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in demdie Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Solltendie gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einerkürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§12 Geldwäscheprävention
Die Koch Immobilien GmbH ist als Maklerunternehmen verpflichtet, beiAnbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäschepräventiongemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, dererVertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. UnsereVertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung diesergesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.
§13 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odreine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher könnendiesePlattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmenist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§14 Wirksamkeit
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGBunwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die soentstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§15 Gerichtsstand
Aachen gilt als vereinbarter Gerichtsstand.