AGB– Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Maklervertrag mit Koch Immobilien GmbH wird auf Grundlage der nachstehenden AGB geschlossen. Der Kunde akzeptiert die Einbindung der AGB in den Maklervertrag und bestätigt, dass er ein Exemplar derAGB erhalten hat. Das Kerngeschäft der Koch Immobilien GmbH ist das Vermitteln von Gelegenheiten zum Abschluss von Kaufverträgen oder Mietverträgen für unbebaute oder bebaute Grundstücke mit Wohn -oder Gewerbeimmobilien.
§1 Doppeltätigkeit
DerMakler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für denKäufer provisionspflichtig tätig zu sein. Auf die Doppeltätigkeit des Maklers wird ausdrücklich hingewiesen.
§2 Provision bei Kauf
Der Kunde der Koch Immobilien GmbH verpflichtet sich bei Abschluss eines durch die Koch Immobilien GmbH vermittelten Kaufvertrages die imMaklervertrag vereinbarte Maklerprovision bei Kaufverträgen bis zu 3,0 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit19%) zu zahlen. Dies entspricht insgesamt 3,57% vom Kaufpreis inklusive 19% Umsatzsteuer. Soweit im Maklervertrag nicht anders vereinbart, wird eine Provision von beiden Vertragsparteien gezahlt, nämlich vom Käufer und Verkäufer. Soweit regionale Abweichungen der Maklerprovision üblich sind, können insgesamt bis zu 7,14 %inklusive 19% Umsatzsteuer berechnet werden.
§3 Provision bei Miete
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird gemäß Wohnungsvermittlungsgesetz die Maklerprovision vom Vermieter gezahlt. In diesem Fall beträgt die Provision höchstens 2 Kaltmonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). Dies entspricht 2,38 Kaltmieten inklusive 19% Umsatzsteuer. Geringere Provisionshöhen können individuell vereinbart werden.
§4 Provision bei ähnlichen Geschäften
EineProvision steht der Koch Immobilien GmbH auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt, z.B. Miete anstatt Kauf oder Erbpacht statt Kauf usw. auch wenn der entsprechende Vertrag später zustande kommt.
§5 Fälligkeit
Die Maklerprovision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig. Für den Fall, dass die Rechnung noch nicht gestellt wurde, ist sie dennoch fällig gestellt. 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Kunde in Verzug, falls er in dieser Zeit den Honoraranspruch der Koch Immobilien GmbH nicht ausgleicht.
§6 Vorkenntnis
Ein Kaufinteressent als Vertragspartner der Koch Immobilien GmbH ist verpflichtet, die Koch Immobilien GmbH innerhalb einer Woche darüber zu informieren, wenn ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist. Falls die Mitteilung über die Objektkenntnis nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, kann sich der Vertragspartner nicht auf Vorkenntnis berufen.
§7 Vertraulichkeit
Angebote, Fotos und Daten, die von der Koch Immobilien GmbH übersendet und erstellt werden, sind nur für den Empfänger bestimmt und unbedingt vertraulich von ihm zu behandeln. Nur durch eine schriftliche Genehmigung der Koch Immobilien GmbH ist die Weitergabe dieser Daten an Dritte gestattet. Die Koch Immobilien GmbH behandelt die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich und weist darauf hin, dass diese innerhalb der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt werden. Wird aufgrund einer Weitergabe der Daten und Informationen ein Vertrag mit dem Käufer / Verkäufer oder Mieter / Vermieter geschlossen, haftet der Kunde gegenüber der Koch Immobilien GmbH.
§8 Haftungsausschluss
DieAngebote der Koch Immobilien GmbH sind generell freibleibend und unverbindlich. Die Koch Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen und -Daten vom Verkäufer oder Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer bzw. Vermieter beauftragten Dritten stammen und von der Koch Immobilien GmbH auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit nicht überprüft sein müssen. Es ist Sache des Vertragspartners, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Koch Immobilien GmbH gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt für Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung. Ebenso übernimmt die KochImmobilien GmbH keine Haftung für Leistungen Dritter, vor allem wenn die Koch Immobilien GmbH Verträge zwischen ihren Kunden und Drittunternehmen für Finanzierungen, Bau- oder Werksverträge vermittelt oder empfiehlt.
§9 Informationspflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen und Daten für die Durchführung des Auftrages richtig und vollständig an die Koch Immobilien GmbH zu übermitteln und keinen anderen Makler während der Laufzeit des Alleinauftrages zu beauftragen.
§10 Schadenersatz
Falls der Vertragspartner der Koch Immobilien GmbH seine Kauf- bzw. Verkaufsabsicht oder Vermietungs - bzw. Anmietabsicht aufgibt, verpflichtet er sich die Koch Immobilien GmbH umgehend zu informieren. Wenn der Immobilienverkäufer unter Umgehung der Koch Immobilien GmbH die Immobilie an einen Dritten verkauft, obwohl er vorher der Firma Koch Immobilien GmbH einen Maklerauftrag erteilte, so verpflichtet er sich eine Aufwendungs- und Schadensersatzpauschale von 1 % des vereinbarten Kaufpreises, zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer zu zahlen. Hierbei bleibt es dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Koch Immobilien GmbH bleibt es ebenfalls unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Koch Immobilien GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§12 Geldwäscheprävention
Die Koch Immobilien GmbH ist als Maklerunternehmen verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, derer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.
§13 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diesePlattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§14 Wirksamkeit
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§15 Gerichtsstand
Aachen gilt als vereinbarter Gerichtsstand.